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Corona – Eine Chance oder ein Tiefpunkt für IT-Freiberufler?
Es war in Pandemiezeiten nicht einfach die Zusammenarbeit auf Distanz zu organisieren, Lieferketten zu stabilisieren und die IT-Sicherheit in der veränderten Unternehmenswelt zu gewährleisten. Viel Geld wurde dafür in die Digitalisierung gesteckt. Organisationstrukturen stehen seither auf dem Prüfstand – auch für die Zeit nach Corona. Stellt es also eine Chance oder ein Tiefpunkt für IT-Freiberufler dar?
Viele wünschen sich eine atmende Organisation: Menschen sollen flexibel
einsetzbar sein und ihre Talente im Sinne des Unternehmens voll entfalten können. Was sagt die Studie IT-Freiberufler 2021 dazu? Bestätigt Sie diesen Trend?
Die Studie zeigt, dass Corona bei den IT-Freiberuflern Spuren hinterlassen hat. Die fakturierbare Auslastung der Freelancer ist im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 165 Tage zurückgegangen, davor waren 190 Tage die Regel.
Dennoch bleiben die Aussichten für alle Beteiligten positiv: Auftraggeber schätzen das Know-how und die Flexibilität der Freiberufler. Sie können und wollen nicht auf ihren Einsatz verzichten.
Darauf legen Unternehmen bei der Auswahl von IT-Freiberuflern Wert
Die räumliche Nähe der Kandidaten ist kein Kriterium mehr für die Auftragsvergabe. Als Corona Folge fiel der Punkt zwei Positionen tiefer und ganz ans Ende der Liste. Weitaus wichtiger ist die Qualität der vorgelegten Profile. Vor allem IT-Manager freuen sich über bestätigte Projektreferenzen von Kandidaten. Ihnen kommt es weniger auf gemeinsame Projekte an. Bei kleineren Unternehmen fällt auf, dass ihnen die Anzahl der Personaldienstleister am Wettbewerbsprozess weniger wichtig ist als größeren Organisationen. Sie gewichten zudem die Poolgröße, den Stundensatz sowie die Qualität der Profile nicht so hoch.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Qualität ist das wichtigste Kriterium für die Beauftragung von freien IT-Experten. Danach folgen die gemeinsamen Erfahrungen sowie die Referenzen.
Wie hat Corona die IT-Freiberufler Branche verändert?
Die Auswirkungen von Corona auf die Nachfrageseite und ihre Organisationen sind auf den ersten Blick nicht gravierend. Allerdings zeigt sich, dass Veränderungen passiert sind und der Markt nicht zum Old Normal zurückgekehrt ist.
Knapp zehn Prozent der Unternehmen führen Veränderungen bei den Beschaffungskanälen zur Rekrutierung von externen IT-Fachkräften auf Corona zurück. Die große Mehrheit hingegen verkündet Kontinuität.
Bei der Relevanz externer IT-Experten hat zudem jede fünfte Organisation von Veränderungen durch Corona berichtet, überdurchschnittlich häufig das Topmanagement. Dabei gibt es keine klare Richtung pro oder contra Freelancer.
Subjektive Bemerkung von MoSeven:
Leider hat Corona, Lockdown, Veränderungen der Arbeitsprozesse und andere Ereignisse (Politik, Katastrophen, etc.) unserer Meinung nach sehr stark für eine niedrigere Qualität bei Freiberuflern gesorgt. Ergebnisse wurden teilweise unzuverlässig abgegeben, Reaktionszeiten sind nicht mehr planbar und manche „Freie“ leben Ihre „Freiheit“ so stark aus, dass unsere Projekte gefährdet wurden.
Unser Unternehmen „testet“ jedes Jahr ca. 3-5 neue Freelancer mit denen wir zuvor nicht gearbeitet haben. Früher konnte man jeden Dritten gut gebrauchen und nur zwei von Dreien waren unzuverlässig oder passten nicht zu unseren langfristigen Kundenbeziehungen. Seit Corona ist die Anzahl der unzuverlässigen Freiberufler stark gestiegen im IT-Bereich und wir haben aktuell eher eine Quote von 1 zu 5 wenn es darum geht zuverlässige Experten zu finden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass dies eine reine subjektive Betrachtung ist und die genannte Quote in keinster Weise repräsentativ ist.
Die Sorge um die Scheinselbstständigkeit der IT-Freiberufler
Die Sorge einer sogenannten Scheinselbstständigkeit hervor. Vielfach besteht zurzeit der Glaube, dieses Risiko sei durch die zwangsläufige Remote-Tätigkeit der freien Mitarbeiter während der Corona-Pandemie reduziert, da diese dann nicht mehr im Unternehmen vor Ort sind. Ein Irrglaube?
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine natürliche Person zwar nach dem Wortlaut des Vertrags als freier Mitarbeiter selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber eingesetzt wird wie ein nicht selbstständiger Arbeitnehmer.
Ob jemand als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter tätig ist, wird anhand einer Reihe von Merkmalen im Wege einer Gesamtbetrachtung entschieden. Jedes einzelne Merkmal ist nur ein Indiz. Ein Indiz allein, führt nicht zwangsläufig dazu, dass jemand als Arbeitnehmer eingeordnet wird, noch schließt es das von vornherein aus.
Maßgebliche Kriterien, die für ein Arbeitsverhältnis sprechen, sind die örtliche, zeitliche und fachliche Weisungsgebundenheit der IT- Experten. Weiteres Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft ist die Eingliederung eines Mitarbeiters in den Betrieb. Damit ist die Einbindung in eine fremdbestimmte Arbeitsorganisation und Benutzung der betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers gemeint.
Wie sind die Ergebnisse einzuordnen?
Die Auswirkungen der Pandemie auf den Markt der freien IT-Experten scheinen zwar tatsächlich
Die Auswirkungen der Pandemie auf den Markt der freien IT-Experten scheinen zwar tatsächlich nicht gravierend zu sein. Erstens steigt die Relevanz der Freelancer für Unternehmen auch künftig weiter, zweitens gab es auf der Nachfrageseite sowie in den Organisationen keine tiefgreifenden Folgen für das Arbeitsmodell. Und drittens wird Flexibilität vermehrt nachgefragt, was ebenfalls für externe Kräfte spricht.
Allerdings zeigt sich, dass die Pandemie auch negative Folgen hat: Die Auslastung der Freelancer nach fakturierbaren Tagen ging gegenüber 2019 deutlich zurück, die Organisationsstrukturen der meisten Unternehmen wurden in Mitleidenschaft gezogen, und Freelancer rechnen überdies mit sinkenden Tagessätzen.
Dieses heterogene Bild legt den Schluss nahe, dass der Anpassungsdruck auch in den kommenden Quartalen hoch bleiben wird, selbst wenn der erste Schreck verarbeitet wurde und Normalität winkt. Das New Normal ist jedoch noch nicht erreicht, und jeder Marktteilnehmer muss seine individuelle Zukunftsfähigkeit definieren.
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